Umweltpraemie
     Home   Altauto   Rechtliches   Altauto-Teile   Unternehmen    
| Verschrottungsprämie | AltfahrzeugV |
 
 

Informationen zur Umweltprämie (Abwrackprämie)


Die Bundesregierung hat die Details für die Auszahlung der neuen Verschrottungspräämie für Altautos geregelt.
Die sogenannte Umweltprämie kann von nun an jeder Privatmann erhalten, der sein mindestens neun Jahre altes Auto verschrottet und gleichzeitig einen Neu- oder Jahreswagen ab Abgasnorm Euro-4 kauft und zulässt. Das bisherige Auto muss mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen gewesen sein. Mit der geplanten Summe von 1,5 Milliarden Euro können maximal 600.000 Prämien ausgezahlt werden.

Die 2.500 Euro werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt. Die Behörde hat für interessierte Bürger unter 06196/908470 eine Hotline freigeschaltet.

Als Neufahrzeug gelten Fahrzeuge, die zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen werden und mindestens die Euro-4-Abgasnorm erfüllen. Als Jahreswagen gelten laut der Regelung Pkw, die längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen waren.

Für die Verschrottung erhält der Autobesitzer eines nach AltfahrzeugV §5 (3) zertifiziertem Demontagebetrieben den Verwertungsnachweis, den er zusammen mit dem Stillegungsnachweis von der Kfz-Zulassungsstelle für den Antrag bei der BAFA benötigt. Der Antragsteller muss bei der Behörde nachweisen, dass das Alt- und das Neufahrzeug auf ihn zugelassen war. Mit der Beantragung kann der Neuwagenkäufer auch den Händler beauftragen.

Wer ein neues Auto kauft, sollte zudem beachten, dass die Kraftfahrzeugsteuer ab 1. Juli 2009 hauptsächlich nach dem Kohlendioxidausstoß berechnet werden soll.



Kabinettsbeschluss und Altfahrzeugverordnung

"Private Autohalter können ab Kabinettsbeschluss eine Umweltprämie beantragen, wenn ein mindestens 9 Jahre altes Altfahrzeug, das für mind. 1 Jahr auf den Halter zugelassen war, verschrottet und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jahreswagen ab Euro 4 gekauft und zugelassen wird. Die Umweltprämie beträgt 2.500 Euro und wird für Zulassungen bis zum 31.12.2009 gewährt. Die Bundesregierung sieht als Gesamtvolumen des konjunktur- und umweltpolitischen Programms zur Stärkung der PKW-Nachfrage hierfür 1,5 Mrd. Euro vor."

Soweit der "Beschluss 7" des insgesamt 14 Punkte umfassenden Konjunkturprogramms II. Während die knappe offizielle Formulierung einige Fragen offen lässt, könnten in der Altfahrzeugverordnung einige der fehlenden Antworten zu finden sein. Denn dort sind die Anforderungen an das Verschrottungsprozedere ausführlich beschrieben:

So muss die Rücknahme von einem zertifizierten Demontagebetrieb bzw. der anerkannten Annahmestelle/Rücknahmestelle mit einem Verwertungsnachweis dokumentiert werden. Nur sie dürfen dieses Formblatt an den Fahrzeughalter ausgeben, der dieses dann bei der endgültigen Abmeldung der Kfz-Zulassungsstelle vorlegt. Ein fehlender Verwertungsnachweis ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Es ist davon auszugehen, dass ohne diesen Verwertungsnachweis keine Möglichkeit bestehen wird, an die Prämie zu kommen. Eine formlose Erklärung z.B. über den Verbleib des Fahrzeugs im Ausland, die seit der Neufassung der Altfahrzeugverordnung Mitte 2002 möglich ist, dürfte nicht ausreichend sein.

     
© 2006-09 by autoverwerter.de e.K., Potsdam